AGBs Kosten Gutschein
Jede Frau in ganz Österreich kann die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen – egal ob versichert bei Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, der Bauern, für Eisenbahnen und Bergbau – und ob mit oder ohne Zusatzversicherung.
Hebammen-Hilfe ist eine Leistung der Krankenkassen und Sie finden unter Rückerstattung Krankenkassen die Auflistungen der Leistungen und die Tarife die von den Kassen bezahlt werden.
Als Wahlhebamme werde ich von Ihnen vorerst persönlich bezahlt. Die Kosten finden Sie unter Tarife Wahlhebamme aufgelistet. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann 80% vom Kassentarif nach Hausgeburt, Praxisgeburt und stationärer Geburt unabhängig vom Entlassungstag.
Meine AGBs bitte vollständig durchlesen. Mit der Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung erklären Sie sich mit den AGBs und den vereinbarten Leistungen inklusive Wahlhebammen-Tarife einverstanden.