Rückerstattung Krankenkassen

 
Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit einer Hebamme auf! 
 
Bei Inanspruchnahme einer Hebamme mit Kassenvertrag sind folgende Leistungen für Sie kostenlos. Die Hebamme verrechnet ihr Honorar direkt mit den Krankenkassen.
 
Leistungskatalog für Hebammen (gültig ab 01.01.2018)
 
 
Die Leistungen für Inanspruchnahme einer Wahlhebamme (Hebamme ohne Kassenvertrag) werden von Ihnen persönlich bezahlt. Die Krankenkassen erstatten unabhängig vom Entlassungstag 80% von den Kassentarifen (nicht von dem Betrag des Hebammenhonorars!)
Offene Beträge können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden - fragen Sie Ihre SteuerberaterIn.
 
 
 
Hinweis: die Krankenkassen erstatteten 80% der Fahrtkosten zur nähesten Hebamme in Ihrer Umgebung.
 
 
 
Weitere Informationen sind auf www.hebammen.at zu finden.
Theresa
Theresa
Gregor
Gregor