Hebammenberatung Mutter-Kind-Pass kostenlos

Seit November 2013 wurde das Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm um die HEBAMMENBERATUNG – ein einstündiges Beratungsgespräch mit Ihrer Hebamme während der 18. bis 22.Schwangerschaftswoche – erweitert. 
 
Inhaltliche Schwerpunkte:
  • Information über den regelrechten Verlauf von Schwangerschaft,
  • Geburt Wochenbett und Stillen 
  • Beratung über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten während Schwangerschaft und Wochenbett (z.B. Ernährung, Konsum von Alkohol, Zigaretten und koffeinhaltigen Getränken, Drogenmissbrauch
  • Eingehen auf psychosoziales Umfeld der Schwangeren sowie Feststellung ihrer individuellen Bedürfnisse und gegebenenfalls Information über weitere Unterstützungsmöglichkeiten (»Frühe Hilfen«, Ansprechstellen)
 
Die HEBAMMENBERATUNG ist nicht Voraussetzung für den weiteren Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes, sondern ein freiwilliges, zusätzliches Angebot im Sinne von Prävention (Vorsorge) und Gesundheitsförderung. Die Hebamme rechnet dabei direkt mit den Kassen ab und für Sie entstehen keine Kosten.
 
Natürlich kann HEBAMMENBERATUNG auch ausserhalb des definierten Zeitraumes (18.–22.Schwangerschaftswoche) zum Wahlhebammentarif  in Anspruch genommen werden.
 
Die Einbindung von Hebammen in die vorgeburtliche Betreuung kann zum Abbau von Ängsten der Schwangeren vor der Geburt beitragen und den normalen Verlauf einer Schwangerschaft, sowie das Selbstvertrauen unterstützen und stärken. In der Folge sollte damit ein Betrag zur Senkung der in Österreich sehr hohen Sectiorate (Kaiserschnittrate) und somit zur Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit von Frauen und ihrer neugeborenen Kinder geleistet werden. 
Jakob
Jakob
Anna
Anna